Info
Mag.
Bettina Schlader
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Wahlphysiotherapeutin
Um eine Physiotherapie zu starten ist eine ärztliche Überweisung notwendig, sowie gegebenenfalls eine Bewilligung durch den chefärztlichen Dienst - die Notwendigkeit einer Bewilligung ist krankenkassenabhängig.​
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Nach telefonischer Terminvereinbarung kommen sie zu mir in die Praxis, wenn möglich mit bereits vorhandenen Befunden und einem großen Handtuch/Badetuch oder Leintuch.
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Nach Abschluss der Behandlungsserie und erfolgter Zahlung reichen Sie die Honorarnote, die Originalzuweisung, gegebenenfalls die Bewilligung, sowie den Zahlungsbeleg bei Ihrer Kasse ein. Danach bekommen Sie einen Teil der Kosten rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung ist abhängig von den jeweiligen Tarifbestimmungen Ihrer gestzlichen Krankenkasse.
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Sie können mich gerne kontaktieren, um eine genaue Info über die Höhe der Rückerstattung und den Selbstbehalt zu bekommen.
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Wenn sie noch Fragen haben, können sie mich sehr gerne kontaktieren.